Der Schiedsamtsbezirk 1 / Gerolstein (ehemalig Gerolsteiner Land) besteht aus der Stadt Gerolstein sowie den Ortsgemeinden Berlingen, Birresborn, Densborn, Duppach, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Kopp, Mürlenbach, Neroth Pelm, Rockeskyll und Salm.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen und im vorgenannten Schiedsstellenbezirk wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates wird die Schiedsperson vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, hier das Amtsgericht Daun, als Ehrenbeamter des Landes ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.
Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtseminar und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Allgemeine Informationen zur Schiedsamtstätigkeit gibt es auch im Internet unter www.schiedsamt.de und https://agdau.justiz.rlp.de/service-informationen/schiedspersonen-und-schiedsamt.